Kreditrisiko: Institutionelle Investoren in der Pflicht

Die Schweizer Research Boutique Independent Credit View AG (I-CV) stellt fest, dass die Regulatoren in der Schweiz und in Deutschland unvermindert institutionelle Investoren, allen voran die wichtige Gruppe der Versicherer, in die Pflicht nehmen beim Thema Kreditrisiko. Es geht darum, die Anlageentscheide nicht blindlings auf die Einschätzungen der offiziellen Ratingagenturen abzustützen, sondern die Abhängigkeit von deren Ratings zu reduzieren und gleichsam eigene Ratingprozesse aufzubauen. Research | 09.12.2014 11:10 Uhr
René Hermann, Partner, Independent Credit View (I-CV)
René Hermann, Partner, Independent Credit View (I-CV)
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Nach dem Scheitern der europäischen Ratingagentur als Gegenpol zu den dominanten amerikanischen Ratingagenturen forcieren die Regulatoren die Eigenverantwortung institutioneller Investoren beim Thema Rating beziehungsweise der Einschätzung von Kreditrisiken. "Das ist auch der richtige Weg. Schließlich sind beispielsweise Versicherer und Versorgungswerke für die treuhänderische Verwaltung der ihnen anvertrauten Gelder selbst verantwortlich und sollten sich durch interne oder externe Expertise entsprechend rüsten", sagt René Hermann, Partner von Independent Credit View (I-CV).

"Es ist sinnvoll, dass die Stoßrichtung der Regulatoren hier ansetzt und die institutionellen Anleger sich in der Folge wieder bewusst mit dem Themenkreis Kreditrisiko auseinandersetzen. Denn diese Eigenverantwortung wurde lange Zeit ausgeblendet", so Hermann. Ziel der Regulatoren ist es, dass die Investoren weder in undurchsichtige Finanzkonstrukte, die sie selbst nicht verstehen, investieren und dass sie nicht ungeprüft auf offizielle Ratings vertrauen. "Einfach ausgedrückt: Anleger sollten nicht blindlings auf externe Rating vertrauen, sondern müssen sich kritisch damit auseinandersetzen, um so Anlageentscheide breit abzustützen und nachvollziehbar auszugestalten", sagt Hermann. 

Aktiver Prozessaufbau

Hier liegt die große Herausforderung für die bereits angesprochenen Versicherer und Versorgungswerke. Sie müssen für die eigenen Kreditrisikobeurteilungen aktiv das erforderliche Know-how und die notwendigen Prozesse aufbauen, um diese durchaus große Aufgabe bewältigen zu können. Dabei sollten sie nicht nur den regulatorischen Anforderungen gerecht werden, sondern im Idealfall auch solch effiziente Lösungen finden, die unternehmerisch einen Mehrwert liefern. Es handelt sich zudem um einen komplexen sowie fließenden Vorgang, der einer ständigen Berücksichtigung neuer Entwicklungen an den Finanzmärkten bedarf.

Infolge dieser anspruchsvollen Aufgabe hat die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA jüngst den Versicherungen eine Übergangsfrist eingeräumt, um die internen Prozesse aufzusetzen und die Abhängigkeit von den offiziellen Ratings zu reduzieren."Dennoch besteht ein inhärenter Widerspruch im Bestreben einzelner Regulatoren, da sie zum Teil unterschiedlicher Auffassung sind. So wird das Betätigungsfeld der Agenturen weiterhin regulatorisch geschützt, indem für aufsichtsrechtliche Zwecke nur anerkannte Ratingagenturen zugelassen sind, welche aber alles andere als unabhängig sind und deren Einfluss man eigentlich reduzieren möchte. Es zeigt sich also, dass der Weg zwar in die korrekte Richtung zu mehr Eigenverantwortung beim Investor geht, aber noch nicht zu Ende beschritten wurde", so Hermann von I-CV.

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