«Für die Jungen war die Ablehnung der Rentenreform eine gute Nachricht. Sie und die nachfolgenden Generationen hätten die Kosten für die Reform tragen müssen», erklärt Jörg Odermatt, Geschäftsführer des Schweizer Vorsorgeunternehmens PensExpert im Newsletter PensCheck. Der Reformbedarf ist unbestritten, doch sollten gemäß Odermatt die Anpassungen gezielt in kleineren Schritten erfolgen: «Das Volk wäre offen für dringend notwendige Anpassungen. Die AHV hat dabei sicher Priorität, und kurzfristig ist bei den Frauen das AHV-Alter 65 anzustreben. Für eine nachhaltige Stabilisierung benötigt die AHV aber eine generelle Erhöhung des Rentenalters».
So hätte seiner Meinung nach eine Reduktion des Umwandlungssatzes im Obligatorium der 2. Säule an der Urne in den nächsten Jahren keine Chance. Die damit verbundene Quersubventionierung aus dem überobligatorischen Altersguthaben dürfte deshalb noch länger anhalten. Verbesserungspotenzial sieht er eher auf der Einnahmenseite der Pensionskassen, deren Anlagepolitik durch allzu strikte Vorschriften eingeengt sind. So unterstützt Odermatt die Motion von Nationalrat Thomas Weibel, welche zum Ziel hat, Infrastrukturanlagen für Schweizer Pensionskassen attraktiver zu machen.
«Mit Infrastrukturinvestments könnten Pensionskassen nicht nur ihre Rendite, sondern auch die Schweizer Infrastruktur und damit unsere wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern» bekräftigt Weibel im aktuellen PensCheck. Denn in der Schweiz würden Investitionen in Infrastruktur immer noch als «Alternative Anlagen» kategorisiert – eine Anlageklasse, die mit den Stigmen «intransparent und risikoreich» belastet ist. Die Motion regt an, dass Infrastrukturinvestments aus der «Schmuddelecke» der Hochrisikoanlagen herausgenommen werden und Pensionskassen verstärkt in sie investieren können. Sie wird am 15. Januar 2018 in der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) behandelt.
Das Nein zur Rentenreform hinterlässt außerdem offene Steuerbaustellen in der 2. Säule. So war vorgesehen, dass sich Selbständigerwerbende ohne eigenes Personal oder Berufsverband nicht mehr nur der Auffangvorrichtung, sondern auch einer anderen Vorsorgeeinrichtung anschließen können. Es ist fraglich, ob diese Anpassung nun durchgesetzt wird. «Eine weitere Öffnung wäre für die Selbständigerwerbenden wünschenswert. Ansonsten bleibt nur der Zwang, eine juristische Person, also eine GmbH oder eine AG, zu gründen», befürchtet der Steuerexperte Max Ledergerber. Außerdem weist er im PensCheck darauf hin, dass auch bei Wiedereinkäufen nach länger zurückliegenden Scheidungen sowie bei einer schrittweisen Pensionierung mit drei Kapitalbezügen gewisse Voraussetzungen beachtet werden sollten.
Auch die Rahmenbedingungen für 1e-Vorsorgelösungen sind ständigen Diskussionen unterworfen. Immerhin wurde per 1. Oktober 2017 die garantierte Austrittsleitung bei einer beruflichen Veränderung abgeschafft. Außerdem dürfen weiterhin zehn Anlagestrategien pro angeschlossenen Arbeitgeber angeboten werden. Dies sorgt für mehr Klarheit bei 1e-Plänen. Nun möchte jedoch der Bundesrat die Einkaufsregelung für 1e-Pläne verschärfen. «Aus unserer Sicht schießt der Bundesrat mit dieser Regelung deutlich über das Ziel hinaus», erklärt der PK-Experte Yves Goldmann im aktuellen PensCheck. «Wir prüfen Umsetzungsvarianten und Maßnahmen, um die Reduktion der Einkaufslücke so weit als möglich zu kompensieren», betont er.
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