Coco-Bonds – Modeerscheinung oder eine substanzielle Anlageklasse?

Die Emission von Coco-Bonds (Contingent Convertible Bonds) durch europäische Banken hat im Mai neue Rekordhöhen erreicht. Verbessert sich die Bonität der Unternehmen tatsächlich oder sind die Anleger schlicht dazu bereit, bei ihrer Jagd nach Rendite Risiken zu akzeptieren? Ariel Bezalel, Jupiter Asset Management, wägt die Chancen und Risiken dieser etwas umstrittenen Wertpapiere gegeneinander ab Markets | 07.07.2014 11:55 Uhr
Ariel Bezalel, Jupiter AM / ©  Jupiter AM
Ariel Bezalel, Jupiter AM / © Jupiter AM
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In der Lex-Kolumne der Financial Times wurde der Coco-Markt der Eurozone vor kurzem als „hochriskante, äußerst renditestarke Fundgrube für Wandelanleihen" bezeichnet und mit der Goldsuche im Wilden Westen verglichen. Auch wenn mit Coco-Bonds von Banken sicherlich Risiken verbunden sind, würde man meiner Meinung nach die potenziellen Chancen für Anleger unterschätzen, wenn man all diese Wertpapiere über den gleichen Kamm scheren würde. Allerdings ist eine gründliche Kreditanalyse meiner Ansicht nach entscheidend - und auch die Bereitschaft, Emissionen aus dem Weg zu gehen, deren Risiko-Ertrags-Profil nicht attraktiv ist. 

Ein Instrument zur Rekapitalisierung von Banken 

Coco-Bonds von Banken sind am Kreditmarkt eine Art Stoßdämpfer. Diese Hybridanleihen haben in der Kapitalstruktur ihren Platz zwischen nachrangigen Anleihegläubigern und gewöhnlichen Aktionären und erfüllen den Zweck, die Eigenkapitalausstattung einer Bank in Krisenzeiten zu verbessern. Bei Coco-Bonds können die Gläubiger bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten einfacher beteiligt werden als bei konventionelleren Anleihen, da sie explizite Bedingungen für eine Abschreibung oder eine Wandlung in Aktien beinhalten und es wahrscheinlich ist, dass zuerst diese Instrumente ausgeschöpft werden müssen, bevor der Staat zu Hilfe eilt. 

Einige Eigenschaften sprechen sicherlich zugunsten von Coco-Emittenten. Während konventionelle Wandelanleihen dem Anleger die Option bieten, die Anleihen zu einem festgelegten Zeitpunkt und einem festgelegten Preis in Aktien des Unternehmens zu wandeln, bieten Coco-Bonds diese Möglichkeit nicht. Stattdessen kann es passieren, dass die Anleihen in Aktien gewandelt oder - noch schlimmer - komplett abgeschrieben werden, wenn die Kernkapitalquote (Tier 1 Ratio) einer Bank unter ein bestimmtes Niveau sinkt. In Extremsituationen, in denen eine Bank auf die Insolvenz zusteuert, kann die Wandlung auch durch eine Regulierungsbehörde erzwungen werden. Bei Coco-Bonds, die von britischen Banken emittiert werden, wird üblicherweise bei einer Eigenkapitalquote von 7% eine Wandlung ausgelöst. 

Zusätzliche Tier-1 Coco-Bonds (AT1) haben eindeutig aktienähnliche Eigenschaften. Kuponzahlungen sind bei diesen Papieren nicht vorgeschrieben. Auch wenn Kupons einen hohen Stellenwert haben - keine Bank möchte den Anleihenmarkt verprellen -, sollte das Risiko einer Kuponaussetzung nicht ignoriert werden.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.
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