Kollektivanlagengesetz: Teilziele erreicht

Die Swiss Funds Association SFA (SFA) ist mit der KAGBotschaft nur in Teilen einverstanden. Kritisiert werden vor allem die weltweit einmalige Diskriminierung des Finanzplatzes Schweiz und das Fehlen von Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Funds | 26.03.2012 14:27 Uhr
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Hier gilt es nachzubessern, um den Abbau von Arbeitsplätzen und das Abwandern von ganzen Produktkategorien zu verhindern.

Am 2. März 2012 publizierte der Bundesrat seine Botschaft zur KAG-Teilrevision. Nach einer gründlichen Analyse kommt die SFA zum Schluss, dass damit nur Teilziele erreicht werden. Insbesondere bei den Vertriebsvorschriften und bei den Haftungsvorschriften für die Depotbanken schiesst der Vorschlag in vielen Punkten über das Ziel hinaus. Viele KAGBestimmungen gehen über EU-Standards hinaus oder schaffen dort Schweizer Eigenheiten ab, wo es gar keine internationalen Standards gibt. Gänzlich fehlen Vorschläge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Wertschöpfungsbereichen Asset Management, Administration und Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen. Diese waren jedoch ausdrücklich im Bericht des Bundesrates über strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik enthalten.

„Wir haben grosse Herausforderungen im Privaten Banking und Investment Banking. Das Asset Management kann in dieser schwierigen Situation für den Finanzplatz Schweiz eine wichtige dritte Säule werden. Daher ist die KAG-Teilrevision von hoher Bedeutung. Wir dürfen jetzt keine Fehler machen. Schon einmal haben wir wichtige Teile des Fondsgeschäfts ans Ausland verloren. Wir wollen dies nicht noch einmal im Bereich der Anleger, des Asset Managements und deren Fonds für qualifizierte Anleger sowie beim Vertrieb erleben. Dafür setzen wir uns in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bankiervereinigung ein“, erklärte Martin Thommen, Präsident der SFA, an einer Medienkonferenz in Zürich. „Die neuen Bestimmungen für die Verwaltung und die Verwahrung begrüssen wir. Hingegen enthält die Botschaft neue diskriminierende Bestimmungen über den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen in oder aus der Schweiz hinaus. Diese vorgeschlagene Vertriebsregulierung geht weit über den EU-Standard hinaus. Sie schädigt im institutionellen Fondsvertrieb die Schweizer Asset Manager mit einem „weltweit anwendbaren Standard“, den es in dieser Strenge gar nirgends gibt. Der globale Fondsvertrieb soll nicht in ein EU-Korsett gezwängt werden“, monierte Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA.

Wettbewerbsfähigkeit

Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Produktionsstandort für Kollektivanlagen ist notwendig, um am neuen europaweiten Markt bestehen zu können. Die diesbezüglichen Vorschläge der SFA in der Vernehmlassung wurden vom Bundesrat nicht aufgenommen. Die wichtigsten Anliegen der SFA sind:

• Ausdehnung Geltungsbereich Einanleger / Möglichkeit Delegation Asset Management an Einanleger
• Ausweitung der zulässigen Anlagen der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KGK)
• Vorschläge für das bessere Funktionieren der Investmentgesellschaft mit variablem Aktienkapital (SICAV)
• Ausweitung der zulässigen Anlagen bei Immobilienfonds.

Ohne die von der SFA in der Vernehmlassung beantragten Nachbesserungen werden grosse Asset Manager Arbeitsplätze im Vertrieb in der Schweiz abbauen und die Schweiz wird für ausländische Asset Manager unattraktiv. Zudem wird das Volumen der schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger (QIF, 317 Mrd. CHF per Ende 2011) stagnieren und langfristig ins Ausland abwandern. Es droht ein «Kahlschlag» beim Fondsangebot für Schweizer Institutionelle.

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