An der heutigen Abstimmung wurde die AIFM-Richtlinie vom EUParlament verabschiedet. Obwohl noch zahlreiche unbestimmte Gesetzesbegriffe in den kommenden Monaten konkretisiert werden müssen, begrüsst die Swiss Funds Association SFA diesen Entscheid. Verglichen mit der im April 2009 präsentierten Version enthält der nun vorliegende Gesetzestext zwei für die Schweiz wesentliche Verbesserungen:
1. Auch mit der AIFM-RL besteht die Möglichkeit, das Portfolio Management und/oder das Risk Management für in der EU aufgelegte Alternative Investment Funds an einen in der Schweiz domizilierten Manager zu delegieren, sofern dieser der FINMA-Aufsicht untersteht.
2. Schweizer Asset Manager können zu einem späteren Zeitpunkt eine Vertriebsbewilligung für einen bzw. mehrere EU-Mitgliedstaaten oder sogar einen EU-Pass erwerben. Dazu müssen sie allerdings vergleichbaren Anforderungen wie EU-Manager entsprechen. Zudem muss die Schweiz gewisse Bedingungen erfüllen, z.B. Abschluss aufsichtsrechtlicher Kooperations- und
Doppelbesteuerungsabkommen (OECD 26).
„Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass dies zu erreichen ist. Dazu werden auch gewisse Anpassungen an das Kollektivanlagengesetz erforderlich sein, welche die SFA aktiv unterstützt. Die zuständigen Schweizer Behörden sollten nun die notwendigen Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Branchenverbänden möglichst rasch umsetzen“, fordert Martin Thommen, Präsident der SFA.
„Auch mit der AIFM-RL bleibt unser Land ein attraktiver Standort für Asset Manager aus dem Hedge-Funds- und Private-Equity-Bereich. Dazu müssen aber auch die Vorteile der Schweiz als Drittstaat durch eine weiterhin pragmatische, am reduzierten Schutzbedürfnis institutioneller Investoren orientierte Regulierung genutzt werden“, erklärt Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA.