Europakompatible Fondsregulierung


Die Swiss Funds Association SFA (SFA) begrüsst die heute vom Bundesrat beschlossene Anpassung des Artikels 31 der Kollektivanlagenverordnung (KKV) an das europäische Recht.
Funds | 30.01.2009 09:10 Uhr
Archiv-Beitrag: Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Zusammen mit geplanten Anpassungen der FINMA-Praxis betreffend der Zulassung ausländischer UCITS verfügt die Schweiz damit über eine Regulierung die den europäischen Standards entspricht. Dies erhöht die Attraktivität des Vertriebsmarktes Schweiz.

Im Rahmen des Steuerungsausschusses Dialog Finanzplatz Schweiz (STAFI) hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in Übereinstimmung mit der SFA und den weiteren Initianten des Masterplans darauf hingewiesen, dass Art. 31 KKV von europäischen Standards abweicht. Dies führte zu faktischen Handelshemmnissen. Mit der heute vom Bundesrat beschlossenen Änderung und weiteren von der FINMA geplanten Massnahmen werden diese formellen Hemmnisse aufgehoben. Damit wird die Attraktivität des Vertriebsmarktes Schweiz gefördert. Die Änderung tritt am 1. März 2009 in Kraft.

„Die Regulierung im Finanzbereich muss international koordiniert sein, um ihre volle Wirksamkeit zu entfalten. Nationale Sonderregelungen führen zu Zusatzkosten und Wettbewerbshemmnissen, die letztendlich zum Nachteil der Anleger sind. Deshalb setzt sich die SFA aktiv für die Abschaffung gegenseitiger Marktzutrittsbarrieren ein. Der heutige Bundesratsentscheid zusammen mit weiteren von der FINMA geplanten Massnahmen ist ein wichtiger Mosaikstein des Masterplans“, meint Dr. Gérard Fischer, Präsident der SFA. „Auch die Anlegerinnen und Anleger profitieren davon, wenn Schweizer Fonds europakompatibel reguliert sind und die Zulassung ausländischer UCITS nicht durch schweizerische Sonderregeln erschwert wird. Ihnen steht in Zukunft eine erweiterte Auswahl an inländischen und ausländischen Produkten zur Verfügung“, sagt Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA.

Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds oder Wertpapiers zu. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds oder Wertpapieren können steigen oder fallen. Anleger können gegebenenfalls nur weniger als das investierte Kapital ausgezahlt bekommen. Auch Währungsschwankungen können das Investment beeinflussen. Beachten Sie die Vorschriften für Werbung und Angebot von Anteilen im InvFG 2011 §128 ff. Die Informationen auf www.e-fundresearch.com repräsentieren keine Empfehlungen für den Kauf, Verkauf oder das Halten von Wertpapieren, Fonds oder sonstigen Vermögensgegenständen. Die Informationen des Internetauftritts der e-fundresearch.com AG wurden sorgfältig erstellt. Dennoch kann es zu unbeabsichtigt fehlerhaften Darstellungen kommen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die e-fundresearch.com AG lehnt jegliche Haftung für unmittelbare, konkrete oder sonstige Schäden ab, die im Zusammenhang mit den angebotenen oder sonstigen verfügbaren Informationen entstehen.
Klimabewusste Website

AXA Investment Managers unterstützt e-fundresearch.com auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erfahren Sie mehr.

Melden Sie sich für den kostenlosen Newsletter an

Regelmäßige Updates über die wichtigsten Markt- und Branchenentwicklungen mit starkem Fokus auf die Fondsbranche der DACH-Region.

Der Newsletter ist selbstverständlich kostenlos und kann jederzeit abbestellt werden.