Mindeststandards in der Vermögensverwaltung

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA publiziert ihr Rundschreiben zu Eckwerten für Mindeststandards der Selbstregulierung in der Vermögensverwaltungsbranche. Gleichzeitig legt sie das Prozedere zur Anerkennung solcher Mindeststandards fest. Funds | 15.01.2009 14:50 Uhr
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Die Eckwerte definieren Verhaltensregeln für Selbstregulierungen, welche Branchenorganisationen der Vermögensverwaltung der FINMA zur Anerkennung als Mindeststandards vorlegen.

Mit dem Rundschreiben ‚Eckwerte zur Vermögensverwaltung’ legt die FINMA Mindeststandards fest, an denen sich die Branchenorganisationen für ihre Bestimmungen zur Selbstregulierung orientieren können. Die FINMA definiert in ihrem Rundschreiben Mindestanforderungen insbesondere hinsichtlich Treuepflichten, Sorgfaltspflichten und Informationspflichten sowie zur Entschädigung der Vermögensverwalter. Darüber hinaus fordert sie verbindliche Prozesse zur Selbstkontrolle durch die Branchenorganisationen.

Die Vermögensverwalter in der Schweiz sind in verschiedenen Branchenorganisationen organisiert. Hinsichtlich Selbstregulierung herrschen hier bis anhin unterschiedliche Ansätze vor. Die FINMA legt mit ihren Eckwerten nun eine Basis, damit unterschiedliche Regelwerke als Mindeststandards anerkannt werden können und bis zu einem gewissen Grad eine Gleichwertigkeit dieser Standards gewährleistet ist. Damit entspricht die Behörde einem seit längerem geäusserten Bedürfnis im Markt.

Die in der Anhörung zum Rundschreiben seinerzeit (5. September 2008) noch von der Eidgenössischen Bankenkommission EBK vorgeschlagenen Grundsätze stiessen im Markt grundsätzlich auf positive Resonanz. Änderungen betrafen mehrheitlich Details. Das Rundschreiben der FINMA wird eine Veränderung für die Selbstregulierung der Bankiervereinigung (SBVg) mit sich bringen: Die SBVg wird ihre Bestimmungen hinsichtlich der Entschädigung der Vermögensverwalter anpassen müssen.

Die Beachtung der neuen Eckwerte ist Voraussetzung dafür, dass die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA Regelwerke von Branchenorganisationen der Vermögensverwaltung als Mindeststandards anerkennt. Sie sind somit als Massstab der Aufsichtsbehörde – gleichsam als ‚Mindeststandard für Mindeststandards’ – zu betrachten. Geplant ist, dass alle vollständigen Gesuche von Branchenorganisationen, die bis Ende Februar 2009 eingereicht werden, im April 2009 der FINMA vorgelegt und gegebenenfalls anerkannt werden können.

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